In Deutschland besteht allgemeine Schulpflicht. Kinder müssen eine Schule besuchen, in der Regel ab dem Sommer, in dem sie sechs Jahre alt werden. Der genaue Stichtag ist landesrechtlich geregelt und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.
In den meisten Ländern gilt als Stichtag der 30. Juni oder der 30. September. Kinder, die vor diesem Datum sechs Jahre alt werden, sind im folgenden Schuljahr einschulungspflichtig. Kinder mit späterem Geburtstag können in manchen Ländern ein weiteres Kindergartenjahr verbringen.
Die Schulpflicht umfasst mindestens neun Jahre Grunnschulbesuch und anschließend den Besuch einer weiterführenden Schule oder eine gleichwertige Ausbildung. Eltern sind verpflichtet, die Schulpflicht ihres Kindes zu erfüllen und die regelmäßige Teilnahme am Unterricht sicherzustellen.
Die Schuleingangsphase, auch Eingangsstufe oder flexible Eingangsphase genannt, dauert in den meisten Bundesländern ein bis zwei Jahre. In dieser Zeit werden Kinder unterschiedlicher Altersstufen gemeinsam unterrichtet, um individuelle Entwicklungsunterschiede auszugleichen.
Informieren Sie sich frühzeitig beim Schulamt oder auf der Website Ihrer Kommune über die Regelungen in Ihrem Bundesland. Falscher Zeitpunkt der Anmeldung kann dazu führen, dass Ihr Kind keinen Platz an der Wunschschule erhält.





