Elterngeld können Eltern erhalten, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und dabei nicht oder nur in begrenztem Umfang erwerbstätig sind. Voraussetzung ist außerdem der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland.
Auch Studierende, Auszubildende und bisher nicht Erwerbstätige können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben, dann orientiert sich die Höhe an festen Beträgen. Adoptierende und in vielen Fällen gleichgeschlechtliche Eltern sowie getrennt lebende Eltern mit gemeinsamer Sorge können ebenfalls berechtigt sein.
Es gilt eine Einkommensgrenze für den Bemessungszeitraum: Für Geburten bis einschließlich März 2025 liegt die Grenze bei 200.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für alleinerziehende Antragstellende bzw. 300.000 Euro zusammen für Paare. Für Geburten ab April 2025 sinkt die Grenze auf 175.000 bzw. 250.000 Euro.
Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt. Spätere Anträge bedeuten finanziellen Verlust. Stellen Sie den Antrag daher möglichst in den ersten Lebenswochen.
Die Elternzeit ist rechtlich vom Elterngeld getrennt, muss aber beim Arbeitgeber angemeldet werden. Elterngeld beziehen und gleichzeitig unbegrenzt Vollzeit arbeiten ist nicht möglich, begrenzte Teilzeit ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Praxis-Tipp: Notieren Sie nach dem Lesen dieses Abschnitts drei Punkte, die Sie umsetzen möchten, und einen, bei dem Sie noch unsicher sind. So wird aus Information ein konkreter Plan.
Viele Familien berichten, dass der Austausch mit anderen Eltern entlastend ist, solange Sie die Inhalte kritisch einordnen. Was bei anderen funktioniert hat, muss bei Ihnen nicht passen. Vertrauen Sie Ihrer Wahrnehmung und holen Sie bei Zweifeln fachliche Einschätzung ein.




